Alterssicherung der Landwirte
Rentenversicherung der Landwirte
Die Alterssicherung der Landwirte stellt die berufsständische Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland dar. Sie ist ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte. Zuständige Behörde ist seit 2013 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Beiträge und Beitragszuschüsse 2020
Die maßgeblichen Jahresbeiträge werden jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Gemäß Bekanntmachung vom 17.12.2019 (BGBl 2019 I S. 2869) betragen für das Kalenderjahr 2020 die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte monatlich € 261,00 in Deutschland (West) bzw. € 244,00 in Deutschland (Ost). Gleichzeitig wurden die monatlichen Zuschussbeträge erhöht. So beträgt der monatliche Zuschussbetrag in der Einkommensklasse bis € 8.220,00 € 157,00 (maximaler Zuschussbetrag) und in der Einkommensklasse von € 14.981,00 bis € 15.500,00 € 10,00 (minimaler Zuschussbetrag). Für das Beitrittsgebiet betragen die monatlichen Zuschussbeträge € 146,00 (Einkommensklasse bis € 8.220,00) bzw. € 10,00 (Einkommensklasse von € 14.981,00 bis € 15.500,00).
Pflichtversicherung
Unverändert geblieben ist die Pflichtversicherung. In die Alterssicherung werden all diejenigen landwirtschaftlichen Unternehmer einbezogen, für die die Tätigkeit als selbstständiger Landwirt oder Forstwirt, Winzer, Gartenbauer und dergleichen eine ausreichende Existenzgrundlage bildet. Ebenfalls pflichtversichert sind mitarbeitende Familienangehörige des Unternehmers und sein Ehegatte.
Stand: 26. Februar 2020