Finanzverwaltung stellt Briefpost-Versand ein


Finanzverwaltung stellt Briefpost-Versand ein

Bayerische Finanzverwaltung stellt Versand von Zahlungserinnerungen per Post ein


Sehr geehrte Damen und Herren,

die bayerische Finanzverwaltung hat angekündigt, ab sofort keine schriftlichen Zahlungshinweise mehr per Post zu versenden, wenn es um gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer sowie deren Nebenabgaben geht. Damit entfallen auch die bislang häufig beigefügten Überweisungsträger.

Betroffene Steuerarten

  • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie dazugehörige Nebensteuern (z. B. Solidaritätszuschlag und ggf. weitere Abgaben je nach Einzelfall).

Mögliche Risiken

  • Erfolgt eine Zahlung nicht oder verspätet, können Säumniszuschläge entstehen.

Unsere Empfehlungen

  1. SEPA-Lastschriftmandat erteilen -> Link zum Formular
    Das Finanzamt bucht die fälligen Steuerbeträge automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab.

  2. Alternativ: Dauerauftrag einrichten
    Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein und stellen Sie sicher, dass die Zahlungstermine eingehalten werden.

  3. Zahlungstermine im Blick behalten
    Tragen Sie die Fälligkeitstermine in Ihren Kalender ein und prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen.

Fristen

Die Fälligkeitstermine für Vorauszahlungen bleiben unverändert und ergeben sich weiterhin aus Ihrem Steuerbescheid (in der Regel 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres, sofern im Bescheid nichts anderes angegeben ist).

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten unverändert bestehen bleiben. Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung können Säumniszuschläge, Zinsen sowie weitere Maßnahmen wie Vollstreckung durch die Finanzverwaltung entstehen.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines SEPA-Mandats benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen

Hegele & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB

ki-generiertes bild
9
März 2026

Johannes Micheler

Kanzleimanager

Johannes Micheler

Spezialgebiete

  • E-Rechnung
  • Kanzlei-IT
  • Digitalisierung
  • Unternehmen Online
  • Auftragswesen Next
Ansprechpartner