Johannes Micheler
Kanzleimanager
Spezialgebiete
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Bayerische Finanzverwaltung stellt Versand von Zahlungserinnerungen per Post ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
die bayerische Finanzverwaltung hat angekündigt, ab sofort keine schriftlichen Zahlungshinweise mehr per Post zu versenden, wenn es um gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer sowie deren Nebenabgaben geht. Damit entfallen auch die bislang häufig beigefügten Überweisungsträger.
Betroffene Steuerarten
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie dazugehörige Nebensteuern (z. B. Solidaritätszuschlag und ggf. weitere Abgaben je nach Einzelfall).
Mögliche Risiken
Erfolgt eine Zahlung nicht oder verspätet, können Säumniszuschläge entstehen.
Unsere Empfehlungen
SEPA-Lastschriftmandat erteilen -> Link zum Formular
Das Finanzamt bucht die fälligen Steuerbeträge automatisch zum jeweiligen Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab.
Alternativ: Dauerauftrag einrichten
Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag ein und stellen Sie sicher, dass die Zahlungstermine eingehalten werden.
Zahlungstermine im Blick behalten
Tragen Sie die Fälligkeitstermine in Ihren Kalender ein und prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen.
Fristen
Die Fälligkeitstermine für Vorauszahlungen bleiben unverändert und ergeben sich weiterhin aus Ihrem Steuerbescheid (in der Regel 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines Jahres, sofern im Bescheid nichts anderes angegeben ist).
Bitte beachten Sie, dass die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten unverändert bestehen bleiben. Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung können Säumniszuschläge, Zinsen sowie weitere Maßnahmen wie Vollstreckung durch die Finanzverwaltung entstehen.
Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Einrichtung eines SEPA-Mandats benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen
Hegele & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Kanzleimanager