Johannes Micheler
Kanzleimanager
Spezialgebiete
- E-Rechnung
- Kanzlei-IT
- Digitalisierung
- Unternehmen Online
- Auftragswesen Next
ab dem 1. Januar 2025 sind alle elektronischen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im ELSTER-Portal der Finanzverwaltung zu melden. Da viele Unternehmen hierbei Unsicherheiten haben, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an, um diesen Prozess reibungslos und fristgerecht durchzuführen.
Wichtige Fristen zur Kassenmeldung:
Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025 erforderlich.
Kassensysteme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden: Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Außerbetriebnahme eines Kassensystems ab dem 1. Juli 2025: Meldung innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme.
Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE: Übergangsfrist bis 31. Dezember 2025, danach verpflichtende Meldung.
Um Ihnen bei der korrekten Registrierung Ihrer Kassen zu helfen, benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie dafür das beigefügte Formular aus und senden Sie es an uns bis zum 31. März 2025 zurück.
So funktioniert es:
Füllen Sie das beigefügte Formular mit den erforderlichen Angaben zu Ihren Kassensystemen aus.
Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail oder postalisch an unser Büro zurück.
Wir übernehmen die vollständige und korrekte Registrierung Ihrer Kassen im ELSTER-Portal.
Falls Sie die Meldung bereits selbst vorgenommen haben, oder keine Kasse besitzen, ist unser Schreiben
für Sie gegenstandslos. Falls nicht, und wir erhalten keine Rückmeldung von Ihnen gehen wir davon aus,
dass die Meldung bereits erfolgt ist.
Bitte beachten Sie die genannten Fristen, um mögliche Sanktionen oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Bei Fragen zur TSE-Kassenmeldung oder zum Ausfüllen des Formulars stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter den obenstehenden Kontaktdaten.
Kanzleimanager