Umsatzsteuersatz für Speisen dauerhaft auf 7% gesenkt!


Umsatzsteuersatz für Speisen dauerhaft auf 7% gesenkt!

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Umsatzsteuersatz für Speisen dauerhaft auf 7 % gesenkt.


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Umsatzsteuersatz für Speisen dauerhaft auf 7 % gesenkt.

Was bedeutet die Steuersenkung konkret?

Speisen:
Ob im Restaurant, zum Mitnehmen oder geliefert – auf alle Speisen werden ab dem 1. Januar 2026 nur noch 7 % Umsatzsteuer erhoben.

Getränke:
Bei Getränken bleibt es weiterhin beim Regelsteuersatz von 19 %.

Pauschal- und Kombiangebote:
Bei Angeboten, die sowohl Speisen als auch Getränke umfassen, muss der einheitliche Abgabepreis grundsätzlich nach dem Anteil für Speisen und dem für Getränke aufgeteilt werden. Hierzu ermöglicht das Bundesfinanzministerium jedoch Vereinfachungen.

Besonders wichtig ist die Umstellung der Kassensysteme, vor allem im Hinblick auf die Ausgabe und Einlösung von Gutscheinen.

Weitere und ausführlichere Informationen haben wir für Sie im beigefügten Anhang zusammengestellt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

5
Feb. 2026

Achim Haider

Partner & Steuerberater

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