Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Titelbild

Steuernews für Gastronomie/Hotellerie

Seien Sie in Sachen Gastronomie immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.

Weitere Artikel

Zimmervermietung im Stundenhotel

Illustration

Umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass eine halbstündige oder stundenweise Überlassung von Zimmern in einem Stundenhotel mit nur geringfügigen begleitenden Leistungen als umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung anzusehen ist. Der BFH setzt diese Vermietungsleistungen gleich mit einer umsatzsteuerfreien Vermietung von Wohnimmobilien (§ 4 Nr. 12 Buchst. a Umsatzsteuergesetz – UStG).

Keine Beherbergung

Der BFH sieht die Vermietungen von Stundenhotels nicht als Beherbergungsleistungen an. Die Finanzverwaltung hat sich zwischenzeitlich der Auffassung des BFH angeschlossen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend angepasst (vgl. Abschnitt 4.12.9 Abs. 1 und Abschnitt 12.16).

Stand: 29. März 2017

Bild: BillionPhotos.com - Fotolia.com