Dienstleistung

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung von Dienstleistern. Durch diese Spezialisierung und dem damit verbundenen Fachwissen können unsere Mandanten davon ausgehen, dass wir alle steuerlichen Besonderheiten für Dienstleister optimal berücksichtigen.

Unter Dienstleistern versteht der Gesetzgeber alle Personen, die Dienstleistungen für andere Menschen erbringen. Allen diesen Berufen ist gemeinsam, dass dort keine Waren produziert werden, sondern andere Menschen beraten, gepflegt, betreut, unterrichtet oder unterhalten werden.

Zu den Dienstleistungsberufen zählen beispielsweise

  • Altenpfleger
  • Medizinischer Assistent
  • Diätassistent
  • Erzieher
  • Krankengymnast
  • Krankenschwester
  • Laborant
  • Lehrer
  • Masseur
  • Seelsorger
  • Sozialarbeiter
  • u.v.m

Für unsere größtenteils langjährigen Mandanten sind wir vor allem auf folgenden Fach­gebieten tätig.

Wir beraten Sie auch gerne bei der Wahl der richtigen Rechtsform oder helfen bei der Unternehmensbewertung und der Umgestaltung Ihres Unternehmens.

Auch Ihre private Vermögensplanung  ist bei uns in besten Händen.

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