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Jahressteuergesetz 2022

Notwendige Anpassungen

Der Steuergesetzgeber nimmt mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällige Anpassungen an EU-Recht und in Anlehnung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs diverse Gesetzesänderungen vor. Darüber hinaus besteht nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs betreffend Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen sowie Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Wesentliche Änderungen

Die im Gesetzentwurf enthaltenen wesentlichen Änderungen sind:

Stand: 27. September 2022

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

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