Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Titelbild

Steuernews für Ärzte

Informieren Sie sich über steuerliche und gesetzliche Neuerungen für Ärzte.

Weitere Artikel

Heilbehandlungsleistungen eines Podologen

Illustration

Umsatzsteuerliche Beurteilung der Finanzverwaltung

Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Leistungen eines Podologen den umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistungen i.S. des § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz (UStG) zugeordnet (Urt. v. 07.02.2013, V R 22/121). Die Finanzverwaltung hat in der Umsetzung dieses Urteils den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend abgeändert (BMF Schreiben vom 31.01.2014, IV D 3 - S 7170/07/10011). In den Anwendungserlass reihen sich nun Podologen zu den Berufsbildern der „ähnlichen heilberuflichen Tätigkeiten“ in der neuen Nummer 10 hinzu.

Podologengesetz

Für die Steuerfreiheit der Tätigkeit genügt die erfolgreiche Absolvierung der staatlichen Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen.

Stand: 27. Mai 2014

Bild: Andrei Tsalko - Fotolia.com