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News für Landwirte

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Standard Outputs

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Methoden der landwirtschaftlichen Betriebsprüfung

Betriebseinkommen

Auch die Betriebseinkommen der Landwirte werden von der Finanzverwaltung genau unter die Lupe genommen. Als Verprobungsgrundlage dienen neben den klassischen Standarddeckungsbeiträgen als Richtwerte auch so genannte Standard-Outputs (SO). Diese wurden in 2010 im Zuge neuer EU-Vorgaben in der Agrarstrukturerhebung neu eingeführt.

Definition

Als Standard Output eines landwirtschaftlichen (pflanzlichen oder tierischen) Erzeugnisses wird der durchschnittliche Geldwert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Ab-Hof-Preisen einschließlich Verkäufe, interne Verwendung, Eigenverbrauch und Bestandsveränderungen verstanden. Darin eingeschlossen ist der Wert sowohl der Haupt- als auch etwaiger Nebenerzeugnisse. Direktzahlungen, Mehrwertsteuer und produktspezifische Steuern werden nicht hinzugerechnet (Definition vgl. OFD Niedersachsen v. 15.04.2014 - S 2150a - 71 - St 282).

Durchschnittswerte, Klassifikation

Zur Vermeidung atypischer Schwankungen verwendet die Finanzverwaltung zur Verprobung 5-jährige Durchschnittswerte aus unterschiedlichen Klassifikationen. Gemäß der Verfügung der OFD Niedersachsen vom 15.04.2014 werden Landwirtschaftsbetriebe betriebsprüfungstechnisch in folgende Klassen aufgeteilt:

  • Ackerbau (z. B. Getreide, Raps, Eiweiß, Hackfrucht, Gemüse, Stilllegung),
  • Futterbau (z. B. Milchkühe, Färsen, Rinder, Schafe) sowie
  • Veredelungsbetriebe (z.B. Schweinehaltung, Geflügelhaltung, sonstige Veredelung)

Je nachdem, in welche Klasse ein Betrieb fällt, gelten unterschiedliche Standard-Output Werte.

Eher geringe Anwendung

Die Finanzämter wenden die Standard Outputs bislang nur in sehr geringen Fällen an. Nach Prüfungsfeststellungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes wendeten die niedersächsischen Finanzämter die Werte in nur ca. 10 %, der Schätzungsfälle an. Landwirte, deren Betriebseinkommen auf Basis der SO geschätzt worden ist, dürften daher gute Chancen haben, „beanstandungsbedürftige“ Schätzungen zu widerlegen.

Stand: 25. Mai 2014

Bild: countrypixel - Fotolia.com