Betriebsprüfung

Im Rahmen der Betriebsprüfung unterzieht das Finanzamt den in den früheren Jahren eingereichten Steuererklärungen und Bilanz/Gewinnermittlungen einer eingehenden Kontrolle.

Geprüft werden können alle Steuerpflichtige, die einen gewerblichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind. Dazu gehören natürliche Personen genauso wie Personen­gesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Prüfungsschwerpunkte

Die Prüfungsschwerpunkte sind meist folgender Art:

Ihr Vorteil: Unsere langjährige Erfahrung mit Prüfungen

Wir begleiten Sie rechtssicher in Ihrem Interesse. Bei gegenteiligen Rechtsauffassungen des Finanzamts streben wir die Durchsetzung Ihrer Interessen an. Dabei steht für uns im Vordergrund, eine tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt zu erzielen.

Kann eine Lösung nicht im Verlauf der Betriebsprüfung herbeigeführt werden, prüfen wir, ob die berechtigten Ansprüche durch Einspruch bzw. Klage zu erstreiten sind.

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